22.04.21 Gießener Anzeiger

 

"Wasser wird für selbstverständlich gehalten"




07.03.21 Schutzgemeinschaft Vogelsberg

 

Offener Brief an dem Magistrat der Stadt Frankfurt

Unwillig, untätig, gesetzeswidrig Frankfurts Wasserpolitik

 

Der Durst der Metropole

bedroht den Naturraum mehr denn je

Frankfurt muss handeln


19.03.21  Frankfurter Rundschau online

Hessen:

Warnung vor Engpässen von Trinkwasser




15.02.21 Oberhessen live

 

Kommunalwahl Hessen - Vogelsberg:

Alle Kreislisten befürworten Gutachten über Wasserexport nach Frankfurt


15.02.21 taz

                                          Hessen:

Ein Wald sitzt auf dem Trockenen


09.02.21 Oberhessische Zeitung

 

Kommunalwahl:                                                                                                                                               

SPD Vogelsberg: Weniger Wasser für Rhein-Main


27.01.21 Deutsche Welle DW

 

Drohlt in Deutschland künftig Wassermangel?


22.01.21

Info-Stand Marburg zum Trinkwasserschutz


19.01.21 Wetterauer Zeitung

Wenn Wasser knapp wird

Wasserampel


27.06.20 FAZ

 

Hans Otto Wack:

Der Vogelsberg leidet unter Frankfurts Durst


 

Die Grundwasserproblematik im Vogelsberg im Kontext des geplanten Weiterbaus der A49


Eine kurze Zusammenfassung - August-2020 - Autor: Dr. Hans-Otto Wack


Ursprünglich war der VB ganzjährig sehr wasserreich. Dies zeigte sich in den zahlreichen Gewäs-
sern und Quellen, den vielen Feuchtgebieten und den enormen Grundwasservorräten. Diese Zu-
stände und die sehr geringe Schadstoffbelastung der Böden waren u.a. vor 150 Jahren die Ent-
scheidungsgrundlage für das Gewinnen großer Mengen an Grundwasser in den Randgebieten des
VB für die Wasserversorgung Rhein-Main. Sie bildeten auch die Grundlage für den einzigartigen
Naturraum und die Basis für die Land- und Forstwirtschaft.
Der schon seit den 60ern exponentiell fortschreitende, immer stärker wirkende Klimawandel ist im
Vogelsberg dabei, die vormaligen hydrologischen Verhältnisse gravierend zu verändern. Sichtbar
wird dies im Fehlen schneereicher Winter, in enormen, kurzzeitigen Oberflächenabflüssen nach
Starkregen und in den sich häufenden Trockenjahren. Letztendlich resultieren daraus eine seit ca.
20 Jahren kontinuierlich schlechter werdende Grundwasserneubildung, ein Ausfall von nahezu
70% der ursprünglichen Quellen und das zunehmende Trockenfallen von Gewässern und Feucht-
gebieten. Besonders kritisch wirken sich diese Veränderungen in den Grundwasser-Gewinnungs-
gebieten aus, aus denen große Wassermengen u.a. nach Rhein-Main exportiert werden. Hier ste-
hen die Wasserwerke mit dem Naturraum sowie mit der Forst- und Landwirtschaft in immer stärke-
rer Konkurrenz ums Grundwasser. Das gilt auch für das Grundwasserwerk Stadtallendorf, aus dem
der ZMW Wasser an seine Mitglieder sowie nach Rhein-Main verkauft.
Saubere Grundwasservorkommen, Quell- und Nassbiotope sowie intakte Gewässer und Grund-
wasserwälder zählen zu den schützenswerten, schwindenden Lebensräumen, deren essentielle
Bedeutung u.a. für die menschliche Gesundheit und für die Artenvielfalt erst seit wenigen Jahr-
zehnten schrittweise begriffen wird - so z.B. ihre Funktion in Bezug auf die Kaltluftentstehung,
auf die Treibhausgasbindung oder für die natürliche Schädlingsbekämpfung. Zu solchem Erkennt-
nisgewinn haben paradoxerweise erst ein immer öfter auftretender Wassermangel und menschli-
che Eingriffe beigetragen, die viele von ihnen bereits zum Verschwinden gebracht haben. Aufgrund
des Klimawandels mit immer längeren Trockenperioden, Hitzewellen sowie anderen Wetterextre-
men wie Stürmen werden künftig sowohl die Bedeutung als auch das Schutzbedürfnis dieser was-
seraffinen Lebensräume auch in Hinblick auf eine sichere Wasserversorgung noch erheblich
zunehmen.
Vor diesem Hintergrund stark veränderter Rahmenbedingungen müssen menschliche Eingriffe wie
das Überbauen und Versiegeln von Böden, das Ableiten von Oberflächen- und Bodenwasser, das
Zerschneiden von intakten Biotopen durch Trassen, Emissionen klimaschädlicher Gase oder die
Entnahme zu großer Grundwassermengen dringend mit dem Ziel ihrer möglichsten Vermeidung
überprüft werden. Das gilt auch für den geplanten Weiterbau der A 49, deren Betrieb z.B. durch
den Transport wassergefährdender Stoffe für Gewässer, Grundwasser und Boden ein zusätzliches
Dauer-Risiko darstellen würde. Es ist illusorisch zu glauben, in der seinerzeitigen Periode der Pla-
nung oder in der heutigen Zeit der endgültigen Entscheidungsfindung die künftigen Risiken des
BAB-Baus für den Wasserhaushalt und für eine umweltschonende Grundwassergewinnung realis-
tisch abschätzen zu können. Die Maßstäbe dafür setzen nicht planerische Vorgaben oder natur-
schutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf dem gestrigen Wissensstand, sondern die enorme Dy-
namik des Klimawandels und dessen künftige Folgen. Und die sind unabsehbar.


 Information und Problemdarstellung

zu Wasservorkommen und möglicher Verschmutzung durch den Autobahnausbau A 49

                                                                                            von Dipl. Biol. Dr. Wolfgang Dennhöfer

 

Gerade jetzt wird die Rodung des Dannenröder Waldes vorbereitet – die A 49 soll fertig gebaut werden. Wir werden weiterhin jede rechtliche und politische Möglichkeit nutzen den Dannenröder Forst, den Herrenwald und das Wasser zu schützen – für die Generationen die nach uns kommen. Baurecht ist keine Baupflicht. Wir fordern deshalb von unserer Landesregierung und dem Bundesverkehrsminister ein Moratorium beim Straßenbau – und den Baustopp für die A 4

 

Planungsdinosaurier wie die Autobahn A 49 gefährden die Zukunft. Wer heute noch meint, Wälder für Straßen roden zu müssen, hat den Ernst der Lage nicht erkannt. Auf dem Spiel steht die Trinkwasserversorgung für 500 000 Menschen und eine einzigartige Natur im 250jährigen Dannenröder Wald und im FFH-Gebiet Herrenwald.  Mit Recht fürchten die Anwohner den Lärm und die Zerstörung der Heimat.  Bereits heute tötet der Klimawandel unsere Wälder. Für die Mobilität der Zukunft brauchen wir innovative Ideen, einen besseren ÖPNV, aber sicher nicht noch mehr Autobahnen durch bisher weitgehend unberührte Natur.

 

Am 23. Juni 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND gegen die A 49 verhandelt. Das Gericht hat dem Naturschutzverband recht gegeben:  der Planfeststellungsbeschluss 2012 hat die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Dennoch hatte das Gericht die Klage des BUND Hessen gegen den Weiterbau der A 49 nach langer Beratung abgewiesen .    Wir können nun erwarten, dass die Landesregierung in künftigen Verfahren sicherstellt, dass in Zukunft Trinkwasser- und Gewässerschutz in der Planung die Bedeutung erhalten, die wir künftigen Generationen schuldig sind. Für die Diskussion um die A 49 sind diese Punkte besonders wichtig:

 

·       Schutz der Gleen und anderer Fließgewässer vor den Abwässern der Autobahn.

 

·       Schutz des Trinkwassers für 500.000 Menschen.  Zu 76%  wird der Grundwasserkörper durchschnittlich ausgenutzt (d.h. 76 % der Grundwasserneubildung werden genutzt ) und hält damit den hessischen Rekord (nach  Angaben der HLNUG (Hessischen Landesanstalt für Naturschutz, Umwelt und Geologie).  12 Mio cbm wurden 2018 vom Zweckverband Mittelhessischer Wasserwerke hier    gefördert.

 

·       In dem Abschnitt von Stadtallendorf bis zur Anbindung an die A 5 (VKE 40) verläuft die Trasse der A49vollständig im Wasserschutzgebiet, davon rund 3,5 km in der Wasserschutzzone II.  „Eigentlich“ dürfen in der Schutzzone 2 keine Löcher gegraben und keine Geländeeinschnitte vorgenommen werden, weil die obersten Erdschichten als Filter für Schmutz und Schadstoffe dienen. Beim Bau der A49 aber wird an vielen Stellen in tiefere  Bodenschichten eingegriffen. Die natürliche Schutz-und Filterwirkung dieser Schichten wird damit „durchlöchert“. Ganz in der Nähe der Baumhäuser, nur wenige Meter außerhalb der Autobahntrasse, verläuft die Brunnengalerie des ZMW im Gleental. Und wenige hundert Meter weiter, nahe der historischen „Kirschbrücke (alte B62) ist eine gigantische Autobahnbrücke quer übers Gleental vorgesehen. Die Brückenpfeiler müssen im wenig tragfähigen Auenbereich bis 30 Meter tief geründet werden.

 

·       Die Tri-Halde in Stadtallendorf wird als größte und gefährlichste Rüstungsaltlast in Europa bezeichnet. Im Abstrom des ehem. Rüstungsstandortes der DAG in  Stadtallendorf liegt die Wassergewinnung des Zweckverbandes Mittelhessischer Wasserwerke. Im Herrenwald durchquert die Autobahn deshalb eine hochbrisante Altlast. Auf dem Grundwasserkörper liegt dort eine „Blase“ aus giftigem Trinitrotoluol. Nach langen hydrogeologischen Untersuchungen wurde ein sorgfältig ausbalanciertes System von Schluck- und Einspeise-Brunnen errichtet, das die Strömung des Grundwassers von den Trinkwasserbrunnen wegleitet. Die Autobahn würde aber  die oberen Bodenschichten durchschneiden und diese Balance gefährden.

 

·       Intakte Wälder sind wichtige Wasserspeicher und Wasserverdunster, die für Kühlung sorgen , ihr Bestand und ihre Funktionsfähigkeit   sind maßgeblich für Qualität und Quantität der darunterliegenden Grundwasserkörper.   Im Dannenröder Forst ist aber die Rodung von ca. 70  ha Wald mit einem Bestandsalter von 250 Jahren vorgesehen.

 

·       Seit dem Prozess melden sich immer wieder Menschen aus Rhein-Main beim Aktionsbündnis. Erst mit dem Prozess ist ihnen klar geworden: „Das ist auch unser Trinkwasser, das da auf dem Spiel steht.“

 

                  Die Natur und der Ausgleich   -      Ausgleichsmaßnahmen A 49

 

Wenn die A49 gebaut wird, dann heißt das: Rodung eines intakten und z.T. über 250 Jahre alten Mischwaldes im Dannenröder Forst und die Zerstörung des Herrenwalds, ein Europäisches Naturschutzgebiet.  Unsere Position ist klar: Die Ausgleichsregelung darf kein Ablasshandel sein. Und wenn Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, dann muss sichergestellt sein, dass sie auch funktionieren - dauerhaft. Leider liegt bei der A 49 da vieles im Argen. Jung-Eichen im Plastik-Futteral sollen Ausgleich sein für die Fällung von 250 jährigen Baumriesen im besten Eichen-Alter. Natürlich kann das nicht funktionieren – bis das funktioniert müssen 200 Jahre vergehen!

 

Besonders wichtig: Maßnahmen, die als artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen (welche die dauerhafte ökologische Funktion sichern sollen) festgesetzt sind müssen vor Beginn der Baumaßnahme “funktionieren“ und wenn das nicht der Fall ist, dann darf nicht mit der Baumaßnahme begonnen werden. Deshalb schauen wir da sehr genau hin. Und überhaupt: Erst dann, wenn Schäden wirklich nicht zu vermeiden sind muss versucht werden die Funktionen des Naturhaushalts durch einen Ausgleich sicherzustellen. Bei einer Autobahn hieße das:  wenn 1000 qm versiegelt werden, dann werden in der Nähe 1000 q. Asphalt-Fläche aufgerissen – das wird aber nicht geschehen.

Aber: der Bau der A 49 ist eben nicht unvermeidlich. Das hat dem Land Hessen schon in den 90ern der Gutachter gesagt: „Gebt den Bau auf – es gibt andere Möglichkeiten die Verkehrs-Probleme zu lösen.“ (1997, Adrian Hoppenstedt, Planungsgruppe Ökologie + Umwelt, Hannover). Und diese Alternativen gibt es heute noch: wir können morgen schon mit der Reaktivierung der Industriegleise in Stadtallendorf beginnen, wir können für die Ortsdurchfahrten an der B 62 - wo sich die Anwohner mit Recht zu Wort melden  morgen schon LKW-Fahrbeschränkungen in der Nacht und Geschwindigkeitsbeschränkungen am Tag festlegen. Der „Dannenröder Apell“ zeigt auf, wie solche Verkehrsalternativen zwischen Gießen und Schwalmstadt aussehen könnten.

 

 


Hitze, Dürre, Monokulturen - der deutsche Wald stirbt.




Kommentar des Grünensprechers aus Kirchhain

zur Berichterstattung des ZMW zu den Gefahren für das Trinkwasser durch den A49-Bau  08.07.2020

Trinkwasser,

der ZMW und die A49!

In dem Artikel der Oberhessischen Presse vom 7.7.20 "Zweckverband baut vor - Geld fließt vor allem in die Brunnen: Zweckverband verbaut Millionenbeträge, um Wasserversorgung beim A-49-Weiterbau abzusichern" werde ich ja erwähnt mit dem Hinweis auf eine "befürchtete Wasserpreiserhöhung". Naja: die Zusatzkosten in Höhe mehrerer Millionen Euro für den ZMW sind natürlich schon "eingepreist" - die Ersatzwassermaßnahmen sind ja schon im Gange. Entweder wurden andere notwendige Investitionen zurückgestellt, oder der Wasserpreis hätte gesenkt werden müssen, da der ZMW ja keine Gewinne machen darf. Also die durch den Autobahnbau A 49 bedingten Kosten, die der ZMW in Millionenhöhe alleine trägt, sind schon auf den Wasserpreis umgelegt. Das ist ein "sachfremder" Kostenfaktor der Trinkwassergebühr! Da kann man sich nun herumreden wie man will. Die Fakten gehören auf den Tisch - auch wenn es manchen nicht passt!

Dem Artikel liegt die Beantwortung meiner "Kleinen Anfrage" im Kreistag zugrunde.

Die Frage lautet: "Welche Sicherungsmaßnahmen sind (mit Angabe der Kosten und Kostenverteilung) erforderlich, um den erheblichen Risikozuwachs für die Trinkwasserversorgung durch den geplanten Bau der A 49 durch eine Ersatzwassergestellung zu minimieren?"

Und trotz dieser Maßnahmen kann ein worst-case-Risiko letztlich nicht ausgeschlossen werden! So die Aussage des ZMW.

Und ich füge hinzu: noch nicht einmal das worst-case-Risiko wird bemüht werden müssen, da jetzt schon klar ist: die sogenannten Sicherungsmaßnahmen für das Trinkwasser sind zumindest in einem Punkt grob fahrlässig! Es soll nämlich das "verschmutzte Oberflächenwasser" von der A 49 gesammelt und in einer Leitung "abgeführt" werden, um dann doch gesammelt und konzentriert in die "Klein" vor deren Einmündung in die Ohm eingeleitet werden. Und in welcher Trinkwasserschutzzone liegt die Einleitestelle? Man glaubt es kaum: das ist innerhalb der Trinkwasserschutzzone II vorgesehen, quasi neben den Brunnen der Nordwestkette des Wasserwerkes Stadtallendorf.

(Reiner Nau)



Giessener Allgemeine 21.10.2019